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AGB

VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER FINCA-VIVA-MALLORCA GMBH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Firma Finca-viva-Mallorca GmbH, nachfolgend „FVM abgekürzt, bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses/des Hotelzimmers abschließen. „Ferienwohnung“ bzw. „Ferienhaus“ bzw. „Hotelzimmer“ werden nachfolgend einheitlich „Feriendomizil“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von FVM zustande kommt. Der Eigentümer bzw. Vermieter des Feriendomizils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

  1. Stellung und Leistungen von FVM, Anzuwendende Rechtsvorschriften
  2. Buchungsablauf / Vertragsabschluss; Hinweis zum Widerrufsrecht
  3. Zahlungsabwicklung
  4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
  5. Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe
  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  7. Kaution
  8. Anreisezeit, Abreisezeit, verspätete Ankunft
  9. Einreisebestimmungen
  10. Obliegenheiten des Kunden gegenüber FVM und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
  11. Haftung
  12. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
  13. Rechtswahl und Gerichtsstand 

1. Stellung und Leistungen von FVM, Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. FVM bietet auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. FVM hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.

1.2. Die Rechte und Pflichten von FVM als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch FVM als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von FVM zustande kommenden Vertrags.

1.4. Soweit die FVM eine Zusammenstellung aus touristischer Hauptleistung und Nebenleistungen der vermittelten Vermieter (z.B. Unterkunft nebst Beförderung) vermittelt und die Nebenleistungen der Vermieter ein wesensmäßiger Bestandteil der Hauptleistung sind, hat die FVM lediglich die Stellung eines Vermittlers des Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Vermieter. Das gleiche gilt, wenn die Nebenleistungen der vermittelten Vermieter keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungszusammenstellung des Vermieters ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Vermieters oder der FVM selbst darstellen noch als solches beworben werden.

1.5. Die FVM hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der FVM vorliegen.

1.6. Unbeschadet der Verpflichtungen der FVM als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der FVM) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die FVM im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.4 oder 1.5 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages mit dem vermittelten Leistungsträger. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Leistungsträgers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung der FVM aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

2. Buchungsablauf / Vertragsabschluss; Hinweis zum Widerrufsrecht

2.1. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, oder per E-Mail erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde, dem Vermieter gegenüber FVM als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss des Mietvertrages über das Ferienobjekt verbindlich an. b) Der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die FVM als Vermittler und Vertreter des Vermieters in dessen Namen vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.

2.2. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), insbesonde-re über das Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von FVM erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext von FVM im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber FVM als dessen Vertreter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Mietvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Vermieter bzw. FVM als deren Vertreter sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von FVM beim Kunden zu Stande.

2.3. Information über Verbraucherstreitbeilegung: FVM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Vermittlungsbedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. FVM nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungsbedingungen für FVM verpflichtend würde, informiert FVM die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. FVM weist für alle Verträge, die nach Ziffer 2.2 im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

2.4. FVM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) – auch soweit auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermieter deutsches Recht anwendbar sein könnte – und auch wenn dieser Vertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Zahlungsabwicklung

3.1. FVM ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.

3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt die Anzahlung 30 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 5 Tagen an FVM zu bezahlen - bei kurzfristigen Buchungen unverzüglich und grundsätzlich vor Mietbeginn, wobei FVM der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

3.3. Die Fälligkeit der Restzahlung variiert je nach vermitteltem Objekt. Sie ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung. Soweit dort keine besondere Fälligkeitsregelung angegeben ist, ist die Restzahlung spätestens 5 Wochen vor Belegungsbeginn an FVM zu überweisen.

3.4. Zahlungen per Scheck und in Fremdwährungen (außer der Landeswährung, falls diese nicht Euro ist) sind ausgeschlossen. Zahlungen per Kreditkarte sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich oder wenn dies in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) allgemein angegeben ist.

3.5. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei FVM oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist FVM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer (Variable 4.2) zu berechnen.

3.6. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

3.7. Soweit neben der Unterkunftsleistung des Vermieters andere Leistungen vermittelt werden und es sich bei den vermittelten Leistungen um verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB handelt, gilt: Die FVM darf Zahlungen des Kunden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn sie sichergestellt hat, dass diese dem Kunden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von der FVM selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit der FVM als Vermittler verbundener Reiseleistungen

a) Reiseleistungen ausfallen oder

b) der Kunde im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt. Diese Sicherstellung leistet die FVM bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.  

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von FVM vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an FVM als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2. Die Vermieter können, soweit nicht anders bestätigt, durch FVM als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn: 30% des Gesamtpreises.

b) Bei einem Rücktritt vom 89. bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn: 50% des Gesamtpreises.

c) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn: 75% des Gesamtpreises.

d) Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tag vor Belegungsbeginn und bei Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises.

Für jede Stornierung gilt eine Bearbeitungsgebühr von 54,- EUR

4.3. Dem Vermieter bzw. FVM als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

4.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber FVM nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch FVM als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über FVM abgeschlossen werden.

4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann FVM namens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 54,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.  

5. Kündigung wegen verhaltensbedingter Gründe

Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder FVM als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 12. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von FVM zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.

6.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.

6.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.  

7. Kaution

7.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z.B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.

7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich inzwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. FVM treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.

7.3. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, der Kosten für eine vom Kunden selbst durchzuführende aber unterbliebene Endreinigung sowie der Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen.

7.4. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.

7.5. Der Vermieter bzw. FVM als dessen Beauftragter zahlen den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar am Abreisetag, bzw. innerhalb 14 Tage nach Abreise aus und/oder machen beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalts alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.

8. Anreisezeit, Abreisezeit, verspätete Ankunft

8.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag zu dem in den Unterlagen über das vermittelte Ferienobjekt genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.

8.2. FVM teilt auf Wunsch die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.

8.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den geltenden Unterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.

8.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten  

9. Einreisebestimmungen

9.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Mallorca ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).

9.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft.

9.3. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft FVM keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EUAusländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

10. Obliegenheiten des Kunden gegenüber FVM und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

10.1. Mängel der Vermittlungsleistung von FVM sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit FVM in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.

10.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von FVM genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.

10.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzuzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

10.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.5. Artikel 11 Abs. (3) der EU-Verordnung 365/2002 ist nicht anzuwenden.  

11. Haftung

11.1. Die Haftung von FVM für vertragliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag ist auf den dreifachen Preis des vom Kunden für das vermittelte Ferienobjekt bezahlten Preises beschränkt, ausgenommen

a) jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht von FVM als Vermittler, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

b) die etwaige Haftung von FVM als Vermittler für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von FVM oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FVM beruhen,

c) und ausgenommen die Haftung von FVM für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FVM oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FVM beruhen.

11.2. FVM haftet nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten soweit FVM nicht eine entsprechende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat. Insbesondere schließen die Vermittlrpflichten die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern und im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelten Leistungserbringer die Übersendung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.

11.3. Mängel und Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen sind nicht in der Haftung von FVM, ausser diese wurden von FVM ausdrücklich vereinbart oder zugesichert.

12. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter

12.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

12.2. Der Empfang von Tagesgästen des Kunden (Besuch) ohne Übernachtung ist im angemessenen Umfang gestattet. Eine Aufnahme von Gästen zur Übernachtung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann (falls zugestimmt) von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.

12.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen. Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen, Wohnwagen oder anderen Feriendomizilen, die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen, Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung.

12.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

12.5. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

12.6. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.

12.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: die Küche in Ordnung zu bringen, Fußböden zu Staubsaugen bzw. zu fegen und feucht zu wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Staubwischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere Fremdkörper aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In einigen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenstände und -geräten muss immer der Kunde selbst) gegen Zahlung eines Entgelts vom Vermieter übernommen werden. Wird das Feriendomizil nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten.

12.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn

a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist

b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden

c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist

d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen. Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von FVM findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FVM ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2. Der Kunde kann FVM, soweit FVM als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an deren Sitz verklagen.

13.3. Für Klagen von FVM gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von FVM vereinbart.

13.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und FVM anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.  

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